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Das Jahr 2018 war alles andere als ein gutes Jahr für Facebook. Der Wert der Aktie brach nach den nicht abreißenden Schlagzeilen über die skrupellose Verwertung von Nutzerdaten um 24 Prozent ein, und es sieht so aus, als würde es 2019 für das soziale Netzwerk noch schlimmer kommen: Facebook könnte nicht nur Verlierer des Jahres 2018 sein, sondern auch der Verlierer des laufenden Jahres werden. Denn neben den Ermittlungen wegen Datenmissbrauchs in den Vereinigten Staaten kündigte nun auch kurz vor Weihnachten der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, an, dass seine Behörde Anfang 2019 entscheiden werde, ob Facebook seinen Kunden unangemessene Geschäftsbedingungen aufzwinge und seine Marktmacht missbrauche. Damit setzt sich fort, was dem Internetkonzern ebenfalls kurz vor Weihnachten von der New York Times vorgeworfen wurde, dass er nämlich sensible Nutzerdaten einfach weitergebe – zum Beispiel an Netflix, Spotify und Microsoft.

Auf dem deutschen Markt marktbeherrschend

Das Bundeskartellamt, heißt es in der entsprechenden Pressemeldung, habe dem Unternehmen Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt. Nach dem jetzigen Stand gehe die Behörde davon aus, „dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist“. Facebook dagegen bestreitet das. Das Bundeskartellamt ist überdies der Ansicht, dass Facebook „missbräuchlich handelt“, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig mache, „unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen“. Zu diesen Drittquellen zählen einerseits konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, andererseits aber auch Webseiten und Apps von Betreibern, auf die Facebook über Schnittstellen zugreift.

Ausmaß der Datensammlung verstößt gegen Datenschutz

Für Andreas Mundt und seine Behörde ist vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto „problematisch“. Denn mithilfe von Schnittstellen flössen auch dann Daten an Facebook und würden dort gesammelt und verwertet, wenn Nutzer andere Internetseiten besuchten. Das geschehe sogar schon, so Mundt, wenn man zum Beispiel einen „Gefällt-Mir-Button“ gar nicht nutze, aber eine entsprechende Seite aufgerufen habe, in die ein solcher Button eingebettet sei. Dies sei den Nutzern in der Regel nicht bewusst. „Wir sehen“, heißt es in der Pressemeldung des Amtes, „nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt.“ Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstoßen deshalb nach Ansicht der Behörde „gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen“.

Entweder Gesamtpaket oder Nutzungsverzicht

Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes muss Facebook als „marktbeherrschendes Unternehmen“ bei seinem Geschäftsmodell berücksichtigen, dass die Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Die Teilnahme am Facebook-Netzwerk setze eine Registrierung und eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen „zwingend voraus“. Der Nutzer werde vor die Wahl gestellt, entweder das Gesamtpaket zu akzeptieren oder auf die Nutzung zu verzichten, und die private Nutzung werde unter anderem davon abhängig gemacht, „dass Facebook unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnen und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwenden kann“. Das verstoße, so die vorläufige Bewertung der Kartellbehörde, „zu Lasten der Nutzer gegen datenschutzrechtliche Wertungen“. Das Amt, heißt es in der Pressemeldung, konzentriere sich in diesem Verfahren auf die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten aus Drittquellen. Im Hinblick auf die Datensammlung und ihre Verwendung auf dem sozialen Netzwerk Facebook selbst werde „ausdrücklich offengelassen, ob auch hier Datenschutzverstöße und ein Missbrauch von Marktbeherrschung vorliegen oder nicht“. Im nun folgenden Anhörungsverfahren hat Facebook die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und die Vorwürfe zu entkräften. Das dürfte dem Konzern nicht leicht fallen. Denn der Ton, in dem das Bundeskartellamt seine „vorläufige rechtliche Einschätzung“ übermittelt hat, klingt eher so, als ob die Sache schon entschieden sei. (rst)

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