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Die Proteste gegen den Vorschlag zur E-Privacy-Verordnung, den der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im EU-Parlament jetzt mit knappster Mehrheit abgesegnet hat, reißen nicht ab. Ob der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) oder der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger – keiner lässt auch nur ein gutes Haar an dieser Überarbeitung eines Vorschlags der EU-Kommission, den sie im Januar 2017 dem Ausschuss vorgelegt hatte. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Kommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden nur noch für den Betrieb ihrer Dienste nutzen dürfen, für alle anderen Zwecke müssen sie eine Einwilligung einholen. Der „Do-Not-Track-Standard“ soll für die Unternehmen verpflichtend werden, das heißt, dass sämtliche Browser und Betriebssysteme zunächst die entsprechende Voreinstellung bekommen. Überdies schlägt der Ausschuss ein Verbot der Einrichtung von Tracking-Walls vor. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass zum Beispiel Verlage auch denjenigen Nutzern Zugang zu ihren Informationsangeboten gewähren müssten, die dem Einsatz von Cookies nicht zustimmen.

Eine „Grenzüberschreitung“

ZAW-Geschäftsführer Bernd Nauen sieht darin „eine regelrechte Grenzüberschreitung“, wenn „entgeltlose, weil werbefinanzierte Angebote ihre Inhalte uneingeschränkt zur Verfügung stellen müssen, selbst wenn Verbraucher der hierfür notwendigen Datenverarbeitung nicht zustimmen“. Eine Ablehnung sei zwar das gute Recht der Nutzer, „warum es aber nicht mehr das Recht der Anbieter sein soll, in dieser Situation zu entscheiden, ob sie ihre teuer produzierten Inhalte zur Verfügung stellen“, bleibt für Nauen und seinen Verband „unerfindlich“. Würde aus dem Vorschlag ein Gesetz, hätte das auch nach Ansicht von VPRT-Geschäftsführer Harald Flemming gravierende Auswirkungen. Denn es würde für ihn nicht mehr und nicht weniger als „das Aus für die Reichweitenmessung und damit für die verlässliche Werbewährung“ bedeuten. Der Vorschlag verhindere eine Zielgruppenbildung für die Werbung im Internet und verschaffe so den „Log-in-Giganten“ einen massiven Wettbewerbsvorteil gegenüber den werbefinanzierten Anbietern, so Flemming.

Facebook, Google und Amazon sind die Nutznießer

Das wird in den übrigen Verbänden nicht anders gesehen. Für Unternehmen und Medienhäuser würden nicht nur die Kundenansprache und die Verarbeitung von Daten erschwert, sondern der Verordnungsentwurf verlagere „die Befugnis zur Datenverarbeitung weg von europäischen Unternehmen hin zu den digitalen Vollsortimentern aus den USA“ und sei, so ZAW-Geschäftsführer Nauen, „weder wettbewerbsneutral noch datenschutzpolitisch sinnvoll“. Denn die Vorschläge würden vor allem Vorteile für die US-Konzerne Google, Facebook und Amazon bringen. Wohin man auch aufseiten der Werbewirtschaft, der Medienhäuser und ihrer Interessenverbände blickt – die Ablehnung ist einhellig. Aufseiten der Daten- und Verbraucherschützer verhält es sich naturgemäß andersherum. Man kann aus ihren Stellungnahmen zum Teil sogar so etwas wie Überraschung darüber herauslesen, dass der Entwurf so weit geht. Joe McNamee etwa, der Geschäftsführer von European Digital Rights (EDRi), zeigt sich erfreut, dass der Ausschuss trotz „massiven Lobbyings zur Verwässerung des Vorschlags“ für „klare und privatsphärefreundliche Regeln“ gestimmt habe. Er begrüße dies, „weil es nicht nur die Bürger schützen, sondern auch Wettbewerb und Innovation fördern wird“. Das sehen die Wirtschaftsverbände freilich ganz anders. Ob das Papier im weiteren Gesetzgebungsprozess ungerupft bleibt, ist allerdings mehr als fraglich. Denn vor Inkrafttreten muss es erst einmal die Beratungen des EU-Parlaments überstehen und dann hat der Europäische Rat noch das letzte Wort – das kann dauern. (rst., horizont.netmeedia.depresseportal.denetzpolitik.org)

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