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Je näher die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union am 25. Mai 2018 heranrückt, desto heftiger regt sich der Widerstand in der Medien- und Internetwirtschaft. Besonders gegen die geplante E-Privacy-Regulierung, die das EU-Parlament schon passiert hat und derzeit von den Mitgliedstaaten abschließend beraten wird, laufen Verbände und Unternehmen branchenübergreifend Sturm (vgl. auch: integr8.com/blog/e-privacy-werber-und-verleger-laufen-sturm/). Quasi in letzter Minute fordern unter anderem der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), die Website Deutsche Startups, der Online-Versandhändler Zalando und viele weitere europäische Verbände und Unternehmen in einem am 7. März veröffentlichten Offenen Brief „die europäischen und nationalen politischen Entscheidungsträger auf, den E-Privacy-Verordnungsentwurf zu revidieren“.

„Bereits dominierende Akteure werden weiter gestärkt“

Die Unterzeichner zeigten sich besorgt, „dass die derzeitigen Vorschläge keinen wirksamen Verbraucherschutz bieten; bereits dominierende Akteure der Datenwirtschaft weiter stärken; die Entwicklung europäischer Startups, innovativer Unternehmen und des Online-Werbesektors sowie von Telekommunikationsbetreibern gefährden und die wesentliche Rolle der Presse und der Medien in unserer demokratischen europäischen Gesellschaft unterminieren“. Unter anderem kritisieren die Verbände und Unternehmen in ihrem Brief, dass die „Regie“ über Cookie-Tracker an die Browser-Software übertragen werden soll. Damit würden Internetnutzer davon abgehalten, „bewusst darüber zu entscheiden, welche Beziehung sie zu jeder einzelnen Website pflegen möchten“. Das würde für junge Unternehmen erhebliche Nachteile mit sich bringen, da die Möglichkeit, mit gezielten und relevanten Botschaften Werbeeinnahmen zu erzielen, eingeschränkt werde. Überdies würde das Potential, in Europa in Qualitätsjournalismus zu investieren, erheblich geschwächt. „Presseverlage und Medienhäuser würden daran gehindert, eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Lesern und Kunden aufzubauen und ihre redaktionellen Inhalte zu vermarkten.“

„Der Ansatz ist der falsche“

Der Offene Brief rief auch die Datenschützer auf den Plan. In ihrem „Datenschutzbeauftragter-Info“ wird einer der Kernthesen der Verbände und Unternehmen nicht widersprochen, dass nämlich die großen Konzerne in den USA praktisch alles analysieren, auswerten und verwenden könnten, was sie in die Finger bekämen. Dem Argument, dass die geplante Regulierung in der Europäischen Union einen weiteren Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen bedeute, obwohl der Abstand zu den US-Tech-Giganten ohnehin schon uneinholbar groß erscheine, wollen die Datenschützer trotzdem nicht uneingeschränkt folgen. Denn der Umstand etwa, dass in den USA viel gezielter Werbung geschaltet werden könne als in Europa, habe das Zeitungssterben dort nicht abgeschwächt – jenseits des Atlantiks herrschten noch viel dramatischere Zustände und dies sollte zu denken geben. Das Positionspapier der Medienverbände messe dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung keine angemessene Stellung zu, kritisieren die Datenschützer. Sicherlich könne man über die Anpassung der E-Privacy-Verordnung in ihrer jetzigen Fassung diskutieren, aber der Ansatz der Interessenverbände sei hierfür der falsche.

„Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“

Die Hoffnung des BDZV und des VDZ, dass sich die Bundesregierung im EU-Rat für Regelungen einsetzen werde, die „sowohl einen angemessenen Datenschutz garantieren, als auch der Zukunft des europäischen digitalen Ökosystems gerecht werden“, könnte durch jüngste Äußerungen Dorothee Bärs, der CSU-Politikerin und designierten Staatsministerin für Digitalisierung, neue Nahrung erhalten haben. Denn in einem Interview in der Bild-Zeitung kritisierte sie den veralteten Datenschutz hierzulande. Deutschland brauche endlich eine „smarte Datenkultur“. Tatsächlich aber existiere noch ein „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“. Man brauche ein Regelsystem, so Bär, das den Unternehmen Chancen biete und sie nicht zerstöre: „Wenn aber von der gut gemeinten, doch schlecht gemachten E-Privacy-Verordnung nur Google und Facebook profitieren und alle anderen Unternehmen leiden, ist das genau der falsche Weg.“ Das letzte Wort, in welcher Form das E-Privacy-Regelwerk Eingang in die neue EU-Datenschutzgrundverordnung finden wird, scheint demnach noch nicht gesprochen sein. (rst, BDZV-Intern Nr. 4, datenschutzbeauftragter-info.dehorizont.net)

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