Die Schadensbegrenzung im Zusammenhang mit Facebooks Datenmissbrauchsskandal rund um die britische Firma Cambridge Analytica ist offenbar in vollem Gange. Nachdem Facebook-Chef Mark Zuckerberg schon bei seiner Anhörung vor dem amerikanischen Kongress die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als „richtige Regulierung“ begrüßt hatte, schaltete das Soziale Netzwerk nun seit Anfang der Woche ganzseitige Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen, in denen es für die neuen Datenschutzregeln der EU wirbt. Die im Mai in Kraft tretende DSGVO bedeute „mehr Sicherheit für dich“, heißt es in den Anzeigen. Doch damit nicht genug. Denn am Mittwoch legte Facebook nach und kündigte an, dass es die Eltern von Nutzern unter 16 Jahren einige Einstellungen bestätigen lassen werde, wenn es etwa um Angaben zur Religionszugehörigkeit oder um politische Ansichten gehe. Die Neuerung werde zusammen mit anderen Maßnahmen bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeführt.
Nicht ohne den Segen der Eltern
„Wie gesetzlich vorgesehen, werden wir dich bitten, zu überprüfen, wie wir deine Daten nutzen dürfen“, schrieb Facebook in den erwähnten Anzeigen. Die Nutzer würden künftig jederzeit die Möglichkeit haben, auf ihre Daten zuzugreifen, sie herunterzuladen oder zu löschen. Nach der jüngsten Ankündigung vom Mittwoch ist auch klar, dass Eltern bei Teenagern mehr Einfluss und Kontrollmöglichkeiten im Hinblick auf deren Facebook-Profil eingeräumt werden wird. Dazu gehört, dass Eltern „absegnen“ können sollen, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf der Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben dürfen, an „Personen welchen Geschlechts“ sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook behält das Netzwerk bei. Es liegt bei 13 Jahren. Die DSGVO schreibe zwar nicht vor, das Alter der Nutzer zu überprüfen, heißt es in der Ankündigung, Facebook werde aber wie gefordert „angemessene“ Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu „verifizieren“.
Gesichtserkennung wird wieder eingeschaltet
Nach dem 25. Mai, also dem Inkrafttreten der Verordnung, wird Facebook auch in Europa die Gesichtserkennungsfunktion, bei der Nutzer auf Fotos automatisch markiert werden können, wieder freischalten. Nach Protesten europäischer Datenschützer schaltete der Konzern diese Funktion ab und verpflichtete sich im Herbst 2012 zugleich, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen. Nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer soll die Gesichtserkennung jetzt wieder eingeschaltet werden können. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook in dem Zusammenhang weiter an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen hochlädt. Das gilt allerdings nur für Nutzer, die 18 Jahre und älter sind. Für die Jüngeren bleibt die Gesichtserkennungsfunktion nach wie vor tabu. (rst., faz.net, horizont.net)