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Im Streit um das Leistungsschutzrecht zwischen den Zeitungsverlagen und Google sieht es so aus, als würde der Suchmaschinenkonzern auf ganzer Linie als Sieger daraus hervorgehen. Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Suchmaschinen Geld an die Verlage bezahlen müssen, wenn sie längere Auszüge aus Online-Artikeln von Zeitungen veröffentlichen. Kurze Auszüge allerdings aus „einzelnen Wörtern und kleinsten Textausschnitten“ sollen Google & Co. Nichts kosten. Nun lässt sich trefflich streiten, wie lang die Auszüge sein dürfen, denn darüber sagt das Gesetz nichts Konkretes.

Die VG Media, die Verwertungsgesellschaft privater Medienunternehmen, die unter anderem die Leistungsschutzrechte von Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg vertritt, hatte gegen Google auf Durchsetzung der Urheberrechte geklagt. Der Suchmaschinenkonzern reagierte darauf mit der Ankündigung, in seinen Suchergebnissen zu den Zeitungsseiten keine Vorschaubilder und Vorschautexte mehr, sondern nur noch Überschriften anzuzeigen. Die VG Media legte beim Bundeskartellamt umgehend Beschwerde ein, um sicherzustellen, dass die zivilrechtlichen Vergütungsansprüche der Verlage „nicht durch ein missbräuchliches Verhalten von Google beeinträchtigt oder vereitelt wird“.

Die Antwort des Kartellamts war ernüchternd. Es werde die Einleitung eines Verfahrens gegen Google nicht aufgrund der Beschwerde der Verleger und der VG Media prüfen, sondern „losgelöst von der Beschwerde“. Die Verlage haben zwar Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an ihrer Seite, der in einer Diskussion mit Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt jüngst erklärte, dass der Grundsatz von ehrbaren Kaufleuten auch zwischen Google und den Presseverlagen gelten müsse – „Ich benutze etwas und zahle dafür“. Gabriels Unterstützung scheint den Verlagen aber nicht mehr viel zu nützen. Denn inzwischen rechnet die VG Media selbst mit einem umfassenden Verzicht der Presseverlage auf die Durchsetzung ihrer Leistungsschutzrechte. Angesichts der jüngsten Forderungen Googles „werden voraussichtlich auch die Presseverleger, die der VG Media ihre Rechte übertragen haben, dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können“, heißt es in ihrem Schreiben an das Bundeskartellamt.

Googles Marktmacht von mehr als 90 Prozent zwingt die Verlage offensichtlich in die Knie. Der Konzern hat seine Bedingungen, unter denen „Snippets“ und Vorschaubilder auch künftig vollständig angezeigt werden, unzweideutig formuliert: Die Verlage müssen „ausdrücklich und unzweifelhaft“ bestätigen, dass sie in die Anzeige einwilligen, keinerlei Vergütung verlangen und erklären, dass sie für eine solche Einwilligung auch über alle Rechte verfügen. Der offenbar vor Selbstbewusstsein strotzende Suchmaschinengigant hat im Kartellstreit noch einen draufgesetzt: In einem Brief an das Bundeskartellamt bittet Google um die formelle Bestätigung, dass ein Verfahren von Amts wegen nicht eingeleitet wird.

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