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Nach monatelangen Auseinandersetzungen haben sich die Verlagshäuser „ganz überwiegend“ dem Druck Googles gebeugt und ihre Verwertungsgesellschaft, die VG Media, angewiesen, eine „widerrufliche Gratiseinwilligung“ für die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse durch Google zu erklären. Die Presseverleger, heißt es in einer Mitteilung der VG Media, sähen sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen.

Die vom Suchmaschinenriesen angedrohte Reduzierung der Textdarstellung auf knappe Überschriften sowie der völlige Verzicht auf Bildangebote setzten die Verlage einem erheblichen wirtschaftlichen Druck aus. Die Verleger sähen sich dadurch gezwungen, „gegen ihren Willen“ Google eine „Gratiseinwilligung“ zu erklären. Der Umgang Googles mir den in der VG Media vertretenen Presseverlegern laufe der erklärten Absicht des Gesetzgebers zuwider, wonach ein Ausgleich geschaffen werden sollte für die Übernahme von verlegerischen Leistungen durch die Betreiber von Suchmaschinen, heißt es weiter in der Presseerklärung der VG Media. Die Verleger halten das Vorgehen Googles für kartellrechtswidrig. Die VG Media kündigte an, dass sie das Leistungsschutzrecht der Presseverlage auch weiterhin gegenüber Google und anderen Nutzern treuhänderisch vertreten werde.

Sollten die Verlage auf das Bundeskartellamt setzen, macht ihnen deren Präsident, Andreas Mundt, wenig Hoffnung. Auf den Münchner Medientagen sagte er auf entsprechende Fragen, das der von den Verlegern geforderte „Kontrahierungszwang in Zusammenhang mit der Bezahlung eines Entgelts“ sich nur schwer aus dem Leistungsschutzgesetz ableiten lassen werde. Dass das Gesetz selbst das Problem sein könnte, steht für Mundt offenbar außer Frage:  „Es gibt wohl niemanden, der behauptet, das Leistungsschutzgesetz sei gut formuliert“, sagte der Kartellamtschef in München.

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