Hier stellen wir euch in Form von Cases einige Projekte vor, auf die wir besonders stolz sind.

AGB der INTEGR8 media GmbH

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. a)  Für die Geschäftsbedingungen zwischen INTEGR8 media GmbH, Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin, (nachfolgend „INTEGR8“ oder „Agentur“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit INTEGR8 ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zustimmt.
  2. b)  Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem individuellen Leistungsangebot von INTEGR8.
  3. c)  Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von INTEGR8 einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von INTEGR8 erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), rechtliche Prüfungen, Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
  4. d)  Es bestehen keine Pflichten seitens INTEGR8, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.
  5. e)  INTEGR8 ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllungeinzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.
  6. f)  Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

 

2. Angebotserstellung, Vertragsschluss

  1. a)  Leistungsangebote von INTEGR8 sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
  2. b)  Soweit INTEGR8 die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn der Kunde mit den Konditionen von INTEGR8 einverstanden ist, liegt darin ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages vor.
  3. c)  Ein Vertrag kommt somit erst zustande, soweit INTEGR8 dieses Angebot des Kunden annimmt. Dies kann wahlweise per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

 

3. Vertragspflichten

  1. a)  Der Kunde stellt INTEGR8 die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. INTEGR8 ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist INTEGR8 für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist INTEGR8 nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
  2. b)  INTEGR8 bemüht sich, Werbeinhalte sofort zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Partner, Anbieter und/oder INTEGR8 ergreifen und sich diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbeinhalte stützen.
  3. c)  Sollten Dritte INTEGR8 wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, INTEGR8 von jeglicher Haftung freizustellen und INTEGR8 die Kosten zu ersetzen, die der Agentur wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

d) Bei Designleistungen ist INTEGR8 verpflichtet bis zu 2 Runden für das Masterlayout zu erbringen. Für den Entwurf von Printmaterialen gelten bis zu 3 Entwürfe inklusive. Sollte der Kunde nach der zweiten Runde, bzw. mit den drei Entwürfen weiterhin nicht zufrieden sein, hat sowohl er als auch INTEGR8 die Möglichkeit das Projekt an dieser Stelle zu kündigen. Für den Fall der Kündigung, verzichtet INTEGR8 freiwillig auf die Bezahlung der restlichen Projektsumme. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (wie z.B. die Konzeptions-, Design- und Programmierungsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Kunden vertragsgemäß zu vergüten.

 

4. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

  1. a)  Die ordentliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Individualvertrag der Parteien.
  2. b)  Bei Verträgen mit einer festgelegten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung mit einerKündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit für beide Vertragsparteien möglich, andernfalls verlängert sich der Vertrag erneut um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit.
  3. c)  Nach Beendigung des Vertrages hat sich der Kunde seine Daten selbstständig zu sichern. Eine Übermittlung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischen Versand ist keine Pflicht von INTEGR8 und daher gesondert zu vereinbaren.
  4. d)  Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien ist INTEGR8 berechtigt, die für die Zustellung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte an den Kunden entstehenden Kosten, von dem Kunden Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Daten zu verlangen.
  5. e)  Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.
  6. f)  Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass INTEGR8 diesen Grund zu vertreten hat, steht der Agentur die vertraglich vollständige vereinbarte Vergütung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.
  7. g)  Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund und hat INTEGR8 diesen Grund zu vertreten, so steht der Agentur die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

 

5. Vergütung

  1. a)  Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von INTEGR8. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).
  2. b)  INTEGR8 behält sich das Recht vor, Vorschuss- und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Zwischenrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
  3. c)  Im Falle eines von INTEGR8 nicht verschuldeten temporär abgegrenzten Projektstillstandes behält sich INTEGR8 das Recht vor Teilzahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen. Demnach kann INTEGR8 eine Teilzahlung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen, wenn der Kunde 10 % eines verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunktes seiner Mitwirkungspflicht überschritten hat. Liegt ein Überschreiten von 50 % des vereinbarten Zeitpunktes durch den Kunden vor, oder kommt das Projekt auf unbestimmte Zeit zum Erliegen, kann INTEGR8 die gesamte Projektsumme in Rechnung stellen.

 

6. Abnahme

a) Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Auftraggebers, und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

  1. b)  Während der Fertigstellungsphase ist INTEGR8 berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  2. c)  Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stilllegende Abnahme dar.
  3. d)  Die Wartung und Pflege von Inhalten nach Vertragserfüllung muss gesondert bei INTEGR8 in Auftrag gegeben werden. Kleine Inhaltliche Änderungen, wie der Austausch von einzelnen Bildern und Texten sind in den ersten drei Monaten nach Abnahme kostenfrei. Insgesamt inklusive ist ein Arbeitsaufwand von 2 Stunden.
  4. e)  Fordert der Kunde INTEGR8 auf, eine Webseite online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.

 

7. Allgemeine Leistungsbeschreibung und Vertragspflichten bei Serverleistungen

  1. a)  INTEGR8 ist verpflichtet, dem Kunden die jederzeitige Speicherung von Daten auf dem bereitgestellten Speicherplatz durch Zugriff auf den Server zu ermöglichen. Hierfür vergibt INTEGR8 die entsprechenden Zugangsdaten an den Kunden.
  2. b)  Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Kunden kein bestimmter, räumlich abgegrenzter Speicherraum zur Verfügung gestellt wird. INTEGR8 ist aber verpflichtet, auf einem Server dauerhaft Speicherplatz im vereinbarten Umfang für den Kunden zum Gebrauch bereitzuhalten.
  3. c)  INTEGR8 bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Miss- brauch zu verhindern, oder INTEGR8 aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist.
  4. d)  Der Kunde erhält keinen Zugriff auf Systemkonfigurationen oder Softwarekomponenten des Serversystems. Die Verantwortlichkeit an diesen Stellen liegt somit klar bei INTEGR8. In Absprache mit dem Kunden kann an bestimmten Stellen hiervon abgewichen werden. In diesen Fällen geht die Verantwortlichkeit für die betroffenen Komponenten an den Kunden.
  5. e)  INTEGR8 gewährleistet eine vertraglich vereinbarte Erreichbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von INTEGR8 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität durch Gründe gefährdet, die nicht im Verantwortungsbereich von INTEGR8 liegen, kann INTEGR8 den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
  6. f)  Zum Leistungsbereich „Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Störungsbearbeitung“ gilt Folgendes:
    1. (1)  FürdiebereitgestelltenDienstegarantiertINTEGR8imJahresmitteldieobengenannteVerfügbarkeit. Die Störungsbearbeitung beginnt unmittelbar nach der Feststellung grundlegender Probleme im Betrieb der Server. Als grundlegende Probleme werden alle Probleme angesehen, die die Nutzung der Dienste merkbar einschränken (z.B. Nicht- Erreichbarkeit der Serverdienste, stark verschlechterte Performance im Vergleich zum Normalbetrieb).
    2. (2)  AlleStörungenwerdenwährendderGeschäftszeitendurchdenSupportvonINTEGR8 angenommen und bearbeitet.
    3. (3)  AufgrundderKomplexitätvonHardware-undSoftwareanwendungen,Netzwerkenund spezifischen Konfigurationen kann INTEGR8 nicht für einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d.h. trotz des besten Bemühens von INTEGR8 kann es vorkommen, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Kunden nicht behoben werden können. Sämtliche Supportleistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.
  7. g)  Nutzt der Kunde mehr Serverleistung (CPU-Rechenzeit) als zwischen den Vertragsparteien vereinbart hat INTEGR8 bei fortdauernder Beeinträchtigung trotz Anmahnung die Möglichkeit, dem Kunden ein leistungsstärkeres Paket zu berechnen. Widerspricht der Kunde der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich binnen zwei Wochen nach Mitteilung über die

erforderliche Anpassung, dann gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde der Anpassung, steht INTEGR8 das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

 

8. Pflichten des Kunden bei Serverleistungen

  1. a)  Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von INTEGR8, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Dazu gehört auch die Pflicht des Kunden, dass er nur Software mit aktuellen Sicherheitsstandards verwendet, um die Serverstabilität, die sich aus Sicherheitsmängeln ergeben kann nicht zu gefährden. Das bedeutet auch, dass der Kunde für Aktualisierung von ihm eingesetzter Software selbst verantwortlich ist.
  2. b)  Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung des TMG, vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.
  3. c)  Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte) verstoßen.
  4. d)  Dem Kunden ist es auch nicht gestattet erotische oder pornographische Inhalte anzubieten, ausschließlich einen Downloadserver zu betreiben, unerlaubte E-Mail Werbung zu versenden, sowie Scripte einzusetzen, die die Serverstabilität gefährden können, soweit dies über den von INTEGR8 zu Verfügung gestellten Speicherplatz geschieht.
  5. e)  Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes die entsprechenden Zugangsdaten. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, hat er INTEGR8 hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden unberechtigte Dritte Leistungen von INTEGR8 nutzen, haftet der Kunde INTEGR8 gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit und die Pflicht, neue Zugangsdaten anzufordern.
  6. f)  Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die Pflicht des Kunden, alle seine Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Daten- sicherung soll vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von INTEGR8, soweit diese rechtzeitig durch angekündigt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver zu speichern.
  7. g)  Der Kunde verpflichtet sich, INTEGR8 von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat, und/oder dem vertragswidrigen Zweckentfremdung der bereit gestellten Serverleistungen resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, INTEGR8 von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

 

9. Leistungsstörungen

  1. a)  Für Leistungsstörungen ist INTEGR8 nur verantwortlich, soweit diese die in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspflichten betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist INTEGR8 ohne einer hiervon abweichenden Regelung nicht verantwortlich.
  2. b)  Störungen hat INTEGR8 im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, INTEGR8 für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde INTEGR8 eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  3. c)  Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend

machen. Im Falle höherer Gewalt ist INTEGR8 von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

 

10. Sperrung von Inhalten

  1. a)  INTEGR8 ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Kunden auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegte Inhalte zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt.
  2. b)  INTEGR8 ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen. Dazu hat er zunächst den Kunden erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären. Bisher erbrachte Leistungen von INTEGR8 bleiben hiervon unberührt und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  3. c)  INTEGR8 ist ebenfalls zur Sperrung der Inhalte berechtigt, wenn der Kunde sich mit dem Ausgleich der Rechnungsforderung von INTEGR8 in Verzug befindet und er bereits zwei Mal angemahnt wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Sperrung bei fortgesetztem Verzug.

 

11. Registrierung von Domains

  1. a)  Beauftragt der Kunde INTEGR8 mit der Registrierung einer Domain, so muss der Kunde vor Erteilung des Auftrages sicherstellen, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
  2. b)  INTEGR8 hat auf die Vergabe einer Domain durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. INTEGR8 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain auch zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft von INTEGR8 darüber, ob eine bestimmte Domain registrierbar ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters.

 

12. Nutzungsrechte

  1. a)  INTEGR8 überträgt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
  2. b)  Das von INTEGR8 eingeräumte Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an dritte Unternehmen ein.
  3. c)  INTEGR8 verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG).
  4. d)  Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  5. e)  Zieht INTEGR8 zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
  6. f)  INTEGR8 behält sich vor, die erbrachte Leistung unter Nennung des Kunden mit seinem Unternehmenslogo als Referenz zu nutzen.

 

13. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung

a) Der INTEGR8 haftet unbeschränkt,

–  bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

–  nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

–  im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

  1. b)  Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung desVertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von INTEGR8 der Höhe nach begrenzt auf denSchaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  2. c)  Eine weitergehende Haftung von INTEGR8 besteht nicht.
  3. d)  Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,Vertreter und Organe von INTEGR8.
  4. e)  Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, welches einen Monat nachErledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt INTEGR8 keine Haftung.
  5. f)  Für Mängel der erbrachten Leistung haftet INTEGR8 nach Maßgabe der gesetzlichenBestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

 

14. Änderungen dieser AGB

  1. a)  INTEGR8 ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen und wenn es das vertragliche Gleichgewicht des Kunden zu INTEGR8 nicht stören wird. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit Kundenverhalten oder unbeabsichtigte Lücken in den Klauseln sein. Die Änderung wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.
  2. b)  Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs behält sich INTEGR8 uns das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  3. c)  Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nicht ausdrücklich gegenüber INTEGR8 widersprochen hat.

 

15. Verschwiegenheit

  1. a)  Alle Informationen, die INTEGR8 im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig ist.
  2. b)  Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen INTEGR8 betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

16. Abtretung, Aufrechnung, Schriftform

  1. a)  Der Nutzer darf Ansprüche gegen INTEGR8 nur nach dessen schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.
  2. b)  Der Nutzer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  3. c)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

 

17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, geltendes Recht, Vertragssprache

  1. a)  Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Berlin festgelegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. b)  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Die Vertragssprache ist deutsch.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das vertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.

 

Stand 01.06.2015

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