Hier stellen wir euch in Form von Cases einige Projekte vor, auf die wir besonders stolz sind.

WhatsApp Business – Chancen und Risiken

Nur eine Woche nach der Meldung, dass WhatsApp eine Business-Version seines Messenger-Dienstes in den USA, Großbritannien, Italien, Mexiko und Indonesien für Geschäftskunden herausgebracht hat, ist sie nun auch in Deutschland verfügbar. Die App soll vornehmlich kleinere Unternehmen bei ihrer Kundenkommunikation unterstützen und wird vorerst nur im Google-Betriebssystem Android Anwendung finden. Die Version für Apples iOS lässt noch auf sich warten. WhatsApp Business ist zwar noch kaum auf dem Markt in Erscheinung getreten, trotzdem melden sich schon die ersten Warner zu Wort, die die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird, dagegen in Stellung bringen. (Vgl. https://www.integr8.com/blog/eu-datenschutz-grundverordnung-nicht-alle-unternehmen-sind-gut-vorbereitet/) 

Messenger für die Kundenkommunikation

Worum geht es? Mit WhatsApp Business können Kleinunternehmer unaufwendig mit ihren Kunden in Kontakt treten. Sie sparen Zeit, weil sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen abspeichern und dann immer wieder schnell versenden können. Sie können überdies für den Kundendienst zum Beispiel automatisierte Abwesenheitsnachrichten, Adressen und Öffnungszeiten einpflegen, außerdem auf Statistiken zu den Interaktionen mit ihren Kunden zugreifen und sehen, wie viele ihrer Nachrichten übertragen und auch wirklich gelesen wurden. Die Unternehmer können mit ihren Kunden zudem Sprach- und Videotelefonate führen und dabei auch deren Telefonnummern einsehen. Anwendungen also, die bei Datenschützern die Alarmglocken schrillen lassen.

Das Problem mit dem Datenschutz

Die künftige Datenschutz-Grundverordnung der EU erlaubt die Nutzung von Handys und WhatsApp ausschließlich für private Zwecke. Wer beides sowohl für private als auch geschäftliche Zwecke nutzen möchte, verstößt gegen die Verordnung. Das hängt damit zusammen, dass die Nutzer bei der Installation des Messengers zugleich erlauben, dass WhatsApp auf ihre Kontakte zugreifen und Standortdaten sowie Informationen zum Handy, Betriebssystem und Mobilfunknetz auslesen und das Ganze an Facebook übergeben kann. Da die Unternehmer keine Auskunft darüber geben können, was Facebook mit diesen Daten macht, und das Recht der Kunden auf das „Vergessenwerden“ außer Kraft gesetzt ist, weil sie ihre zu Facebook in die USA transferierten Daten nicht mehr löschen können, gehen die Unternehmer bei der geschäftlichen Nutzung von WhatsApp ein hohes Risiko ein. Denn es drohen hohe Geldbußen von bis zu vier Prozent eines Jahresumsatzes. Ein Kleinunternehmer mit 500.000 Euro Jahresumsatz riskiert so pro Verstoß 20.000 Euro Bußgeld. Vorsichtige Datenschützer empfehlen deshalb kleinen wie großen Unternehmen, dass sie den Mitarbeitern die Installation von WhatsApp auf Firmenhandys generell verbieten. (rst, dsgvoapp.att-online.det3n.dechip.debild.de)

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